Fachanwalt für Mietrecht in Erfurt & Gotha
Im Jahr 2011 wohnten rund 46 Prozent aller befragten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in Eigentumswohnungen (Quelle: Statista.com). Die andere Hälfte der deutschen Bevölkerung wohnte dagegen zur Miete und befand sich damit in einem Mietverhältnis. Ein Mietverhältnis besagt, dass sich zwei Parteien auf eine „zeitweise Gebrauchsüberlassung“ eines beweglichen oder unbeweglichen Gegenstandes, zum Beispiel einer Wohnung, einigen. Die Partei, welcher der Gegenstand gehört, verpflichtet sich, der anderen Partei die Sache für die Dauer der Nutzung zu gewähren. Die mietende Partei zahlt als Gegenleistung eine vereinbarte Miete (Quelle: Wikipedia.de).
Was sich in der Theorie sehr einfach anhört, bietet in der Anwendung jedoch ein erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen den beiden Parteien, dem Vermieter und Mieter, weswegen das Mietrecht zu den umfassenden Rechtgebieten überhaupt gehört. Oftmals besteht das Hauptproblem bei Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien darin, dass eine genaue Kenntnis der jeweiligen Rechte und Pflichten fehlt, wodurch sich bei ungenauer Beratung lange und kostenintensive Gerichtsverfahren ergeben können. Manchmal reicht es deswegen schon aus, sich bei Ungewissheit fachlich informieren und beraten zu lassen, um so größere Uneinigkeiten im Voraus zu vermeiden.
Da die Grundlage eines Mietverhältnisses der Mietvertrag ist, sollte dieser mit Sorgfalt und Kenntnis umgesetzt werden, da sich hierbei erste Fehler, die später zu Konflikten führen, einschleichen können. Absolut rechtlich notwendig ist es hierbei, den Mietvertrag in einer schriftlichen Form festzuhalten. In den meisten Fällen werden sogenannte Formularmietverträge verwendet. Diese enthalten Klauseln, die zum Schutz des Mieters einer strengen Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Jedoch ist nicht jede Formularklausel ohne Absprache wirksam, so dass Vereinbarungen bei genauer Prüfung rechtlich nicht haltbar sind und sich damit unvorhergesehen Vertragsabweichungen ergeben können.
Eine wichtige Klausel im Mietvertrag ist das Thema der sogenannten Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen, die immer wieder zu mietrechtlichen Diskussionen führen und zum Gegenstand von Gerichtsverfahren werden. In seinem Grundsatzurteil vom 23. Juni 2004 hat der Bundesgerichtshof den Mietschutz erheblich gestärkt und strenge Kriterien für die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln herausgearbeitet. Dennoch bestehen oftmals bei beiden Seiten Unsicherheiten darüber, welche Leistungen vom Vermieter und welche vom Mieter zu tragen sind, welche wiederum das laufende Mietverhältnis belasten können. Manch ein Mieter macht hierbei den Fehler, ohne umfassende Beratung seiner Situation, eine eigenmächtige Mietminderung durch zu fechten. Ist diese jedoch rechtlich nicht haltbar, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein.
Die meisten mietrechtlichen Streitigkeiten drehen sich jedoch vorwiegend um die Betriebskosten. Da oftmals weder Mieter noch Vermieter sicher wissen, wie diese ausgestaltet sind, damit sie den rechtlichen Anforderungen genügen, ergeben sich oftmals fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen. Diese schaden einerseits dem Vermieter in der genauen Abrechnung und Kostenkalkulation, sowie dem Mieter seine Rechte zu erkennen und wahrzunehmen. Die Betriebskosten gehören damit zu den häufigsten Beratungsthemen im Mietrecht und machen einen Anteil von 38,1 Prozent (2009, Quelle: Statista.com) der in Anspruch genommenen Beratungsleistungen aus.
Auch für die Seite des Vermieters kann sich eine Unzufriedenheit mit dem bestehenden Mietverhältnis ergeben. Am häufigsten entsteht diese, wenn die Miete nicht oder nicht fristgerecht überwiesen wird, wie nachfolgende Grafik verdeutlicht.
Ein Mietverhältnis zu beenden und den Mietvertrag zu kündigen, gestaltet sich jedoch oftmals genauso schwierig wie die richtige Ausformung des Mietvertrages, da beide Seiten rechtlich festgelegten Fristen unterliegen.
Für ein beidseitiges entspanntes und zufriedenstellendes Mietverhältnis bietet es sich deswegen immer an, sich vollständig über seine Rechte und Pflichten zu informieren und bei Uneinigkeiten eine fachliche Beratung aufzusuchen, da damit meistens größeren Streitigkeiten entgegen gewirkt werden kann.