Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Erfurt & Mühlhausen

Wie oft sind Sie heute mit dem Staat ein Rechtsverhältnis eingegangen? Was für viele erstmal wie eine merkwürdige Frage klingt, die man nicht so wirklich beantworten kann, zeigt, wie sehr wir es gewohnt sind, uns an die bestehende staatliche Ordnung anzupassen. Schon früh auf dem Weg zur Arbeit befinden wir uns als Verkehrsteilnehmer im Rechtsgebiet des Verkehrsrechts und passen uns bestimmten Vereinbarungen an. Durch die rechtliche Regelung, dass man zum Beispiel bei „rot“ an einer Ampel anhalten muss und erst bei „grün“ weiter fahren darf, regelt der Staat den Straßenverkehr und versucht, Unfälle zu vermeiden und so die einzelnen Teilnehmer des Straßenverkehrs zu schützen. Dennoch kommt es regelmäßig zu Situationen, die zu Konflikten führen. Laut einer Umfrage gaben 31 Prozent der befragten Personen an, in den letzten zehn Jahren an einem Gerichtsverfahren zum Verkehrsrecht beteiligt gewesen zu sein, womit dieses zu den am häufigsten stattfindenden Gerichtsverfahren gehört, wie nachfolgende Grafik zeigt.

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Das Beispiel des Verkehrsrechts zählt zu dem Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Das Verwaltungsrecht gehört als ein Teilstück zum öffentlichen Recht und zu dem Bereich der Staatsverwaltung, welche einen Teil der Staatsgewalt bildet. Das Verwaltungsrecht steht als Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns. Aufgabe dieses ist es, dass die öffentlichen Aufgaben durch die Organe des Staates in einer rechtmäßigen Art und Weise erbracht werden. Demzufolge beschäftigt sich das Verwaltungsrecht mit der Ausführung der vereinbarten Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den einzelnen Kommunen. Das Verwaltungsrecht regelt damit nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, sondern garantiert auch die richtige Funktionsweise öffentlicher Institutionen.

Das Verwaltungsrecht wird in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht unterteilt. Das allgemeine Verwaltungsrecht fasst hierbei die Normen zusammen, die für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung gelten, wie zum Beispiel die Vorschriften zum Verwaltungsverfahren. Hierzu gehören auch Fragen zur allgemeinen Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandlungen oder der Staatshaftung.

Das besondere Verwaltungsrecht umfasst die Vorschriften einzelner Sachgebiete für die unterschiedlichen Verwaltungen. Zu diesen Sachbereichen gehören z.B.:

  • das öffentliche Baurecht
  • das Beamtenrecht
  • das Kommunalrecht
  • das Polizei- und Ordnungsrecht
  • das Straßen- und Wegerecht
  • das Polizeirecht
  • das Umweltrecht
  • das Sozialrecht
  • das Steuerrecht
  • das Wirtschaftsverwaltungsrecht

Eine der wichtigsten Aufgabe des Verwaltungsrechts ist die rechtmäßige Ausführung der Gesetze. Da fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens auch rechtlich geregelt sind, ist es wichtig, die gesetzmäßige Regelung zu schützen. Damit dieser Schutz jedoch in der Ausführung nicht willkürlich geschieht, muss sich das Verwaltungsrecht in seiner Ausführung an drei Grundsätze halten: Hierzu gehören der Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes. Dieser besagt, dass ein Handeln gegen das Gesetz untersagt ist. Der Grundsatz vom Vorbehalt reagiert auf den ersten Grundsatz und betont, dass kein Handeln ohne Gesetz stattfinden darf. Der letzte Grundsatz (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) schließt dieses ab, indem er aussagt, dass die Verwaltung nicht stärker in die Rechte der Bürger eingreifen soll, als es der Zweck der Maßnahme erfordert.