Fachanwalt für Verkehrsrecht in Erfurt & Mühlhausen
Treffen viele Menschen an einem Ort zusammen, kann es immer wieder zu Zusammenstößen oder Auseinandersetzungen kommen. Einer dieser Orte ist der tägliche Umgang auf der Straße und im Verkehr. Gerade in großen Städten sind auf der Straße Autofahrer, Fahrradfahrer, Rollerfahrer, öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn mit ihren Passagieren und Fußgänger mit Kinderwagen oder Hunden unterwegs. Nicht selten kommt es deswegen zu Unfällen, Zusammenstößen oder Verletzungen des Rechts der anderen Verkehrsteilnehmern. Um diese Situationen, welche im öffentlichen Raum stattfinden, zu regeln und bei Rechtwidrigkeiten zu verhandeln und zu schlichten, hat sich das Verkehrsrecht als Ordnungshüter durchgesetzt.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Rechtsgebietes des Verkehrswesens. Hierbei setzt sich das Verkehrsrecht aus Vorschriften des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts zusammen, wodurch es ein insgesamt komplexes Themengebiet abdeckt. Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Verkehrsnormen, die den Verkehr von Personen und Gütern regeln. Es geht hierbei nicht selten um die Frage, wer wann und wie im Recht ist, falls zwei Parteien sich gegenüber stehen.
Aufgaben des Verkehrsrechts
Allein im Jahr 2013 ereigneten sich in Deutschland rund 2,41 Millionen von der Polizei erfasste Unfälle im Straßenverkehr. Hierbei entstand bei dem Großteil der Unfälle im Verkehr ein Sachschaden mit rund zwei Millionen verzeichneten Fällen. Der Rest von knapp 300.000 erfassten Unfällen belief sich jedoch auf Personenschäden, die sich bei 377.481 betroffenen Personen zeigten. Obwohl die Zahlen in der Unfallstatistik seit Jahren rückläufig sind, gibt es dennoch immer wieder schwere Zusammenstöße mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen.
Die Verkehrspolitik der Bundesregierung hat deswegen die zwei bestimmenden Aufgaben, einerseits für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur zu sorgen und andererseits ein ausreichendes Verkehrsrecht für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Das Verkehrsrecht umfasst dabei folgende Teilbereiche:
- das Verkehrszivilrecht, unter welches das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht fallen
- das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht
- das Fahrererlaubnisrecht
- das Zulassungsrecht
- sowie weitere Rechtsvorschriften über Planung und Straßenbaulasten.
Das Straßenrecht als Teil des Verkehrsrechts
Ein wesentlicher Teil des Verkehrsrechts umfasst das Straßenverkehrsrecht, welches für die zivile Bevölkerung eine wichtige Bedeutung hat. Gerade auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule ereignen sich immer wieder Zusammenstöße zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer, die nicht selten durch den auftretenden Schaden in Gerichtsverhandlungen verhandelt werden müssen. Das Straßenverkehrsrecht soll vorrangig die Sicherheit und Leichtigkeit im Straßenverkehr regeln und findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist und öffentlicher Verkehr stattfindet.
Zum Straßenverkehrsrecht gehören hierbei die Regelungen des Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit ein Ordnungsrecht, welches durch das Bundesrecht geregelt und von unterschiedlichen Behörden ausgeführt wird. Hierzu zählen vorrangig die Polizei, Straßenverkehrsbehörden sowie das Ordnungsamt, aber auch private Beliehene, wie der TÜV. Auch die Staatsanwaltschaft ist ein ausführendes Organ des Verkehrsrechts.
Da es im Straßenverkehr in den meisten Fällen zu Ordnungswidrigkeiten kommt, ist das Ordnungswidrigkeitenrecht ein zentraler Bestandteil des Straßenverkehrsrechts. Rund 95 Prozent aller verzeichneten Ordnungswidrigkeiten sind verkehrsrechtliche Verfahren. Der Verstoß gegen eine Ordnungswidrigkeit wird hierbei oftmals mit einer Geldbuße geahndet, welche gemäß § 17 Absatz 1 des OWiG zwischen fünf bis 1.000 Euro betragen kann. Die Abstufungen der einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog geregelt.