Fachanwalt für Sozialrecht in Erfurt & Gotha

Bei einer Umfrage der European Commission im Herbst 2014 wurden die deutschen Bürger befragt, welchen Problemen ihrer Meinung nach Deutschland in den kommenden Jahren gegenüber stehen wird. Rund 17 Prozent der befragten Personen nannten hierbei das Bildungssystem als ein wichtiges Problem, welches es zu lösen gilt. Ebenso sah jeder sechste deutsche Bürger eine Herausforderung bei der Thematik der Arbeitslosigkeit, der Rente und der Kriminalität (Quelle: European Commission).

Deutlich wird hierbei, dass den Befragten das Themengebiet der sozialen Sicherheit sehr wichtig ist, zu welchen die Gebiete wie Arbeitslosigkeit, Rente und Kriminalität zählen. Es ist ein natürliches Bedürfnis des Menschen, sich in seinem Heimatland und in seiner Umgebung sicher fühlen zu wollen. Da die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialstaat ist, ist es Aufgabe des Staates und der Regierung den Bürgern eine soziale Sicherheit zu gewährleisten. Durch Maßnahmen zur sozialen Absicherung muss deswegen versucht werden, Bedrohungen und Risiken einzuschränken und so eine soziale Sicherheit zu fördern.

Der Bereich der sozialen Sicherheit ist auch im Sozialrecht verankert. Dieses ist ein Teilebereich des Verwaltungsrechts und damit des öffentlichen Rechts. Die Gesetzgebung des Sozialrechts soll dazu beitragen, dass eine soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit verwirklicht wird. Das Sozialrecht regelt damit das Verhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern als Leistungsempfängern der sozialen Sicherheit.

Das Sozialrecht wird nach der sogenannten „klassischen Trias“ in die drei Bereiche der Sozialversicherung, der sozialen Fürsorge und der Kriegsopferversorgung eingeteilt. Ausgeführt werden diese Bereiche durch verschiedene Hilfs- und Fördersysteme, wie beispielsweise die Sozialhilfe. Zu dem Sachgebiet der Sozialversicherung gehören u.a. die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Kinder- und Jugendhilfe und die Sozialhilfe. Unter der sozialen Fürsorge fallen Regelungen, wie Wohngeld oder Bezuschussungen, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen sollen.

Wie wichtig diese Hilfssysteme sind, zeigt immer wieder das Beispiel der Arbeitslosigkeit: Selbst in Zeiten, in welchen man von einer Vollbeschäftigung spricht, das heißt weniger als drei Prozent der erwerbstätigen Mensch arbeitslos sind, gibt es Personen, die aufgrund körperlicher und psychischer Einschränkung keiner festen Arbeit nachgehen können. Keinen Beruf zu haben, bedeutet jedoch auch über kein festes monatliches Einkommen zu verfügen. Und alltägliche Belange, wie die Miete bezahlen und Nahrungsmittel konsumieren, werden plötzlich zu existenziellen Grundfragen. Um die Grundabsicherung eines jeden Menschen zu gewährleisten, gibt es deswegen das Arbeitslosengeld und das Sozialgeld. Obwohl diese beiden Themenfelder in ihrer Ausführung immer wieder stark umstritten sind, verankern sie in sich eine Möglichkeit einer sozialen Absicherung. Die nachfolgende Statistik bildet die Leistungsempfänger dieser beiden Gelder in Deutschland im Zeitraum von 2005 bis 2014 ab. Obwohl die Zahlen stetig leicht sinken, beziehen im Jahr 2014 trotzdem noch durchschnittlich 4.390.590 Personen in Deutschland Arbeitslosengeld II und 1.711.460 Personen Sozialgeld (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

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Die soziale Fürsorge soll damit dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein und gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu sichern. Durch die Verankerung dieses Anspruches im Sozialrecht, gewinnt dieser einen rechtlichen Status. Das Sozialrecht setzt sich deswegen mit den Belangen des Leistungsempfängers gegenüber dem Staat auseinander und ist durch die Vielfalt oft ein Thema von Gerichtsverhandlungen.