Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erfurt & Gotha

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Seit je her nimmt Arbeit in unserem gesellschaftlichen Leben einen hohen Stellenwert ein. Durch die sogenannte »Erwerbsarbeit« wird ein monetäres Einkommen – in Form eines Lohns oder Gehalts – erzielt, welches eine zentrale Rolle für das materielle Wohlergehen des arbeitenden Menschen und oftmals auch seiner Familie spielt. Außerdem definieren wir uns durch unsere Arbeit. Die Ausübung einer Tätigkeit vermittelt eine Anerkennung und Einbindung in die Gesellschaft. Wir kennen die Situation von jeder Party oder Treffen, wenn wir einer uns bis dato unbekannten Person vorgestellt werden: Über kurz oder lang werden wir danach gefragt, welchen Beruf wir ausüben. Oftmals ergibt sich durch diese Antwort ein weiteres Gespräch in Bezug auf unseren Beruf und unser Gegenüber kann uns in ein Umfeld einordnen.

In Deutschland arbeiten die meisten Menschen in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Hierbei bezeichnet der Begriff Arbeitsverhältnis die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als im 18 Jahrhundert in Deutschland die industrielle Revolution einsetzte, waren das erste Mal so viele Menschen wie noch nie in einem Arbeitsverhältnis angestellt. Doch im Gegensatz zu heute waren die Arbeitsbedingungen unter denen die Menschen arbeiten mussten (oder gezwungen wurden zu arbeiten) unvorstellbar hart und ungerecht. Nicht nur war die Arbeit fast immer körperlich sehr anstrengend und gefährlich, auch gab es keinerlei Kranken- oder Unfallversicherungen. Die Arbeitszeiten betrugen fast das Doppelte gegenüber heute, einen Urlaubsanspruch hatte niemand und gekündigt werden konnte man jederzeit.

Erst nach und nach setzten sich Rechtsordnungen und Gesetze durch, um den Arbeitnehmer mehr Rechte und Absicherungen zu ermöglichen und einer Ausbeutung durch die Arbeitgeber entgegen zu wirken. Heute sind diese Rechtnormen im Arbeitsrecht verankert. Das Arbeitsrecht umfasst danach alle Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die eine unselbstständige, abhängige Erwerbstätigkeit regeln. Hierbei wird das Arbeitsrecht in zwei Kategorien unterteilt: Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Zum Individualarbeitsrecht gehören dadurch das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitnehmerschutzrecht.

Das Kollektivarbeitsrecht beschäftigt sich stattdessen mit den Beziehungen zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen dieser beiden Parteien, also zum Beispiel das rechtliche Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- bzw. Personalräten auf der einen Seite und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite. Dadurch fallen unter das Kollektivarbeitsrecht das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Außerdem gehört zu diesem auch das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer.

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist zum Beispiel der Arbeitnehmerschutz. In diesem sind das Recht auf einen angemessenen Lohn, Versicherungsbeiträge und Urlaubsanspruch gesetzlich verankert. Der Arbeitnehmer erhält damit einen umfassenden rechtlichen Schutz, den er bei Missachtung durch Seitens des Arbeitgebers anklagen und einfordern kann.

Des Weiteren wird im Arbeitsrecht das wichtigste Rechtsgeschäft zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verankert: Der Arbeitsvertrag verankert schriftlich die Beziehung, welche die beiden Parteien zueinander schließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hierdurch dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber in der Pflicht diese Tätigkeit entsprechend zu entlohnen. Hat der Arbeitnehmer das Gefühl, sein Arbeitsvertrag wird nicht eingehalten, kann er sich zur Prüfung an ein Gericht wenden.

Obwohl Bemühungen vorhanden sind, die Regelungen des Arbeitsrechts in Form eines Arbeitsgesetzbuchs zu verankern, gibt es bis jetzt noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts.