Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Erfurt & Thüringen
„Deutschland, Land der Ideen“ lautet eine Initiative der Bundesregierung, um die Innovationsbereitschaft in Deutschland zu stärken. Mit dieser oder ähnlichen Kampagnen soll die Bevölkerung dazu aufgefordert werden, ihre Ideen im Bereich bestimmter Wirtschaftszweige in die Tat umzusetzen. Dies geschieht vor allem durch die Gründung von Unternehmen. Von einer Unternehmensgründung spricht man, wenn sich mehrere Personen freiwillig zu dem Zweck zusammenschließen, ein Unternehmen zu gründen. Das gemeinsame Ziel besteht darin, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu vermarkten. Ein Unternehmen kann jedoch auch von nur einer Person gegründet werden, wobei man dann von einer sogenannten Ein-Personen-Gesellschaft spricht. Die Gründe ein Unternehmen eröffnen zu wollen, verdeutlicht nachfolgende Grafik.
Unter den befragten Existenzgründer gaben hierbei im Jahr 2013 rund 53 Prozent an, dass sie durch eine explizite Geschäftsidee den Entschluss gefasst haben, ein Unternehmen zu gründen (Quelle: KfW). Durch Motive wie diese ergaben sich allein im Jahr 2013 insgesamt 868.000 vermerkte Unternehmensgründungen (Quelle: KfW).
Zu der Unternehmensgründung gehört neben einer Finanzierung und der Planung der Vermarktung, auch die rechtliche Verankerung. Für den Zusammenschluss privatrechtlicher Personenvereinigungen zum Zweck einer Unternehmensgründung ist im deutschen Recht das Rechtgebiet des Gesellschaftsrechts zuständig. Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Gesetzen verankert, zu welchen u. a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie das Aktiengesetz (AktG) zählen. Es bietet Unternehmen ein breites Angebot an möglichen Rechtsformen, die sich an die entsprechenden Bedürfnisse der Gründer richten. Zu den bekanntesten Rechtsformen in Deutschland zählen zum Beispiel die OHG und KG sowie als Kapitalgesellschaften die AG und die GmbH.
Bei den einzelnen Gesellschaften muss zwischen Körperschaften und Personengesellschaften unterschieden werden. Der Unterschied liegt hierbei darin, dass Körperschaften im Gegensatz zu Personengesellschaften nur mit einem Gesellschafter gegründet werden können. Des Weiteren müssen Körperschaften im Gegensatz zu Personengesellschaften immer juristische Personen sein. Die einzelnen Gesellschaften können deswegen in unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden:
Zu Personengesellschaften zählen alle Gesellschaften des bürgerlichen Rechts sowie die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Ferner gehören zu dieser Einteilung auch die stille Gesellschaft, die Reederei und die Partnerschaft.
Verein, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften sowie Aktiengesellschaften zählen dagegen zu den privatrechtlichen Körperschaften. Diesen können grundsätzlich frei übertragen werden, was bei einer Personengesellschaft nicht möglich ist.
Jede dieser Rechtsformen unterliegt anderen Bestimmungen und Verpflichtungen. Gründer müssen sich deswegen im Vorfeld ihrer Unternehmensgründung damit auseinander setzen, welche Rechtsform für sie am geeignetsten erscheint. Hierbei hilft in den meisten Fällen eine fachkundige Beratung weiter.
In dieser werden auch die rechtlichen Formen, wie zum Beispiel die Regelung des Gesellschaftsvertrages besprochen und geschlossen. Im Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die einzelnen Gesellschafter gegenseitiges, einen gemeinsamen Zweck zu vereinbaren und diesen in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Damit die Unternehmensgründung keinem Urwald ohne Sichtfeld gleicht, bieten die meisten Städte eine vielfältige Beratung für diese Themengebiet an. So dauerte im Jahr 2013 ein Gründungsverfahren in Deutschland durchschnittlich 6, 6 Tage, wobei der Existenzgründer oder die Existenzgründer durchschnittlich rund 376 Euro bezahlen mussten. (Quelle: Statista.de). Immer mehr junge Leuten schließen sich in sogenannten Start-ups zusammen, um eigene Ideen zu vermarkten. In jedem Fall sind jedoch eine genaue und umfassende Planung und Beratung wichtige Schritte, um ein Unternehmen erfolgreich auf dem Markt zu positionieren.